Teilnahmebedingungen Firmen-Töggel-Cup St. Gallen

Tischfussballclub St. Gallen (TFCSG), Verein, Burgstrasse 51, 9000 St. Gallen – nachfolgend «TFCSG».
Durchführungsort: TöggL, Stückelbergstrasse 10, 9000 St. Gallen.
Kontakt: events@tfcsg.ch

Fassung vom 03.10.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Firmen-Töggel-Cup St. Gallen (nachfolgend «Cup»). Der TFCSG führt den Cup für Firmen und andere Organisationen durch, zum Beispiel Verwaltungen und Schulen (nachfolgend «Firma»). Tischfussball-Vereine nehmen nicht als Firma teil.

1.2 Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind; eine E-Mail genügt.

1.3 Für Team-Events und Workshops gelten die AGB für Team-Events.

2. Anmeldung

2.1 Die Firma meldet jedes Team einzeln an, auf der Anmeldeseite des Cups oder per E-Mail an events@tfcsg.ch. Für jedes Team nennt sie eine Kontaktperson (Captain), die für das Team zuständig ist. Eine Firma kann mehrere Teams anmelden.

2.2 Jedes Team trägt einen Namen aus dem Firmennamen und einem selbst gewählten Teamnamen. Der TFCSG kann Teamnamen ablehnen, die beleidigend oder anstössig sind.

2.3 Die Anmeldung gilt, sobald der TFCSG sie per E-Mail bestätigt. Mit der Anmeldung akzeptiert die Firma diese Bedingungen.

2.4 Die Plätze sind beschränkt und werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ist der Cup voll, kommt ein Team auf die Warteliste. Die Warteliste ist kostenlos.

2.5 Wird ein Platz frei, fragt der TFCSG das nächste Team der Warteliste per E-Mail an, ob es den Platz übernehmen möchte. Das Team sagt innert 3 Tagen, spätestens am Vortag des Cups, auf seiner Team-Seite oder per E-Mail zu oder ab. Erst mit der Zusage rückt es nach; ab dann gilt die Anmeldung wie jede andere. Antwortet das Team nicht rechtzeitig, geht die Anfrage an das nächste Team, und das Team kommt ans Ende der Warteliste.

2.6 Online ist die Anmeldung bis 3 Tage vor dem Cup möglich, danach per E-Mail, solange Plätze frei sind.

3. Teams und Spielende

3.1 Ein Team besteht aus 4 bis 6 Personen. Pro Match spielen 4 Personen; die übrigen sind Ersatz. Die Aufstellung darf zwischen den Matches wechseln.

3.2 Die Spielenden arbeiten bei der Firma oder sind ihr verbunden, zum Beispiel als Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten oder Pensionierte. Pro Team darf höchstens eine Person als Gast mitspielen.

3.3 Die Firma gibt die Namen der Spielenden vor dem Cup an, auf der Seite ihres Teams oder per E-Mail. Spielende können bis zum Cup ausgetauscht werden.

3.4 Keine Profis: Wer aktuell eine Lizenz von Swiss Tablesoccer oder einem anderen Tischfussball-Verband besitzt, darf nicht mitspielen. Der Captain bestätigt bei der Anmeldung, dass das für alle Spielenden gilt, und informiert sie über diese Regel.

3.5 Spielt trotzdem jemand mit Lizenz mit, spielt das Team ausser Konkurrenz weiter. Es erscheint nicht in der Rangliste und kann keinen Preis gewinnen. Das Startgeld bleibt geschuldet.

4. Startgeld und Leistungen

4.1 Das Startgeld gilt pro Team und steht in der Ausschreibung des jeweiligen Cups (Anmeldeseite und tfcsg.ch). Inbegriffen sind die Teilnahme am Cup und ein Welcome-Drink für jede Person des Teams.

4.2 Weitere Getränke und Speisen bezahlen die Teilnehmenden selbst an der Bar. Wird für einen Cup Verpflegung zum Vorbestellen angeboten, kommt die bestellte Verpflegung auf die Rechnung des Teams.

4.3 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Der TFCSG ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine MWST ausgewiesen.

5. Rechnung und Zahlung

5.1 Die Firma erhält pro Team eine Rechnung (QR-Rechnung) per E-Mail, mit der Bestätigung der Anmeldung. Rückt ein Team von der Warteliste nach, kommt die Rechnung nach seiner Zusage.

5.2 Die Rechnung ist zahlbar bis 3 Tage vor dem Cup.

5.3 Meldet die Firma ein Team in den letzten 7 Tagen vor dem Cup an, kann sie stattdessen am Cup vor Ort mit Karte oder TWINT bezahlen. Das gilt auch, wenn eine Rechnung am Cup noch offen ist. Die Firma erhält eine Quittung per E-Mail.

5.4 Bei Zahlungsverzug erhält die Firma eine Zahlungserinnerung. Eine Mahngebühr erhebt der TFCSG nicht.

5.5 Eine Gutschrift (Ziffern 6 und 7) zieht der TFCSG bei der nächsten Anmeldung der Firma vom Startgeld ab. Sie gilt für die Cups der nächsten 2 Jahre, kann innerhalb der Firma weitergegeben werden und wird nicht ausbezahlt.

6. Abmeldung durch die Firma

6.1 Die Firma kann ein Team bis 3 Tage vor dem Cup kostenlos abmelden (bei einem Cup am Mittwoch also bis Sonntag, 24 Uhr), auf der Seite des Teams oder per E-Mail an events@tfcsg.ch.

6.2 Hat die Firma das Startgeld schon bezahlt, wählt sie zwischen einer Rückerstattung auf ihr Konto und einer Gutschrift.

6.3 Bei einer späteren Abmeldung oder wenn das Team nicht erscheint, ist das Startgeld geschuldet. Rückt für das abgemeldete Team ein Team von der Warteliste nach, erhält die Firma eine Gutschrift in der Höhe des Startgelds.

6.4 Statt abzumelden, kann die Firma den Platz jederzeit an Ersatzspielende oder an ein anderes Team derselben Firma weitergeben. Das kostet nichts; die Firma teilt den neuen Teamnamen bzw. die neuen Spielenden mit.

7. Durchführung und Absage durch den TFCSG

7.1 Sind 7 Tage vor dem Cup weniger als 6 Teams angemeldet, kann der TFCSG den Cup absagen. Er informiert alle angemeldeten Teams sofort per E-Mail.

7.2 Der TFCSG kann den Cup auch aus anderen wichtigen Gründen absagen, zum Beispiel wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, eines Schadens am Lokal oder eines kurzfristigen Ausfalls der Turnierleitung.

7.3 Sagt der TFCSG den Cup ab, erhält die Firma bereits bezahlte Startgelder zurück, auf Wunsch als Gutschrift. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7.4 Ablauf, Spielmodus und Spielplan legt die Turnierleitung fest. Es gelten die Spielregeln, die am Cup aufliegen und vorher per E-Mail verschickt werden. Bei Streitfragen entscheidet die Turnierleitung endgültig.

8. Hausordnung

8.1 Mitgebrachte Getränke und Speisen sind nicht erlaubt.

8.2 Im TöggL wird nicht geraucht. Alkohol wird nach den gesetzlichen Altersgrenzen ausgeschenkt: Bier und Wein ab 16 Jahren, Spirituosen ab 18 Jahren.

8.3 Den Anweisungen der Turnierleitung ist Folge zu leisten. Die Tische sind sorgfältig zu behandeln.

9. Rangliste, Wanderpokal und Fotos

9.1 Der TFCSG veröffentlicht die Rangliste mit den Teamnamen auf tfcsg.ch, in der Turniersoftware und in sozialen Medien. Die Namen der Spielenden veröffentlicht er nicht.

9.2 Das Siegerteam erhält den Wanderpokal. Er bleibt Eigentum des TFCSG. Die Firma bewahrt ihn sorgfältig auf und bringt ihn bis zum nächsten Cup zurück.

9.3 Der TFCSG kann am Cup Fotos machen, zum Beispiel für die Urkunden und die Rangliste. Für Website oder Social Media verwendet er sie nur mit Einwilligung der Abgebildeten bzw. der Firma. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

10. Haftung

10.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Versicherung (Unfall, Haftpflicht) sind die Teilnehmenden selbst zuständig.

10.2 Der TFCSG haftet im Rahmen des Gesetzes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das zulässig ist. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände übernimmt der TFCSG keine Haftung.

10.3 Beschädigt jemand mutwillig oder grobfahrlässig Tische, Material oder Einrichtung, verrechnet der TFCSG den Schaden der Firma.

11. Datenschutz

Der TFCSG bearbeitet Personendaten nach seiner Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt schweizerisches Recht.

12.2 Gerichtsstand ist St. Gallen. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände.

12.3 Massgebend ist die Fassung dieser Bedingungen, die bei der Anmeldung gilt.

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